Krebsregister Bayern – Was ist das?
Das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern sammelt und untersucht Informationen über Krebserkrankungen.
Es erfasst, wie häufig verschiedene Formen von bösartigen Krebserkrankungen auftreten und wie sich diese im Laufe der Zeit verändern.
Die gesammelten Daten werden statistisch ausgewertet. Sie helfen dabei:
die Entwicklung von Krebserkrankungen besser zu verstehen
die Gesundheitsversorgung zu planen
die Krebsforschung zu unterstützen
Die Auswertung erfolgt bevölkerungsbezogen. Das bedeutet: Die Daten werden nach den Wohnorten beziehungsweise Landkreisen der Patientinnen und Patienten ausgewertet.
Krebsregister – Warum brauchen wir es?
Bei der Behandlung und Heilung von Krebs wurden weltweit bereits große Fortschritte erreicht.
Trotzdem ist es weiterhin wichtig, mehr über Krebs zu erfahren:
Wie entsteht Krebs?
Warum treten bestimmte Krebsarten häufiger auf?
Wie können Krebserkrankungen besser verhindert oder früher erkannt werden?
Welche Behandlungsmöglichkeiten helfen am besten?
In Deutschland gibt es trotz vieler Bemühungen bisher noch nicht ausreichend verlässliche Informationen darüber, wie häufig bestimmte Krebsarten auftreten und wie sie regional verteilt sind.
Durch den Aufbau von bevölkerungsbezogenen Krebsregistern in den Bundesländern soll sich das verbessern.
Die Auswertung der Daten kann dabei helfen:
Unterschiede zwischen Regionen zu erkennen
mögliche Ursachen von Krebserkrankungen besser zu erforschen
Veränderungen über die Zeit zu beobachten
den Nutzen von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen zu bewerten
Krebsregister – Was habe ich als Krebspatientin oder Krebspatient damit zu tun?
Sie können helfen, die Behandlung von Krebs in Zukunft weiter zu verbessern.
Damit das Krebsregister verlässliche Informationen über Krebserkrankungen sammeln kann, ist die Mithilfe vieler Patientinnen und Patienten wichtig.
Wenn Ihre Daten gemeldet werden, helfen Sie dabei:
Krebs besser zu verstehen
Ursachen von Krebserkrankungen zu erforschen
Behandlungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln
Vorsorge und Früherkennung zu verbessern
Ihre Daten tragen dazu bei, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Forschende mehr darüber erfahren, wie Krebserkrankungen entstehen, wie sie sich entwickeln und welche Therapien besonders hilfreich sind.
Nur wenn viele Betroffene mitmachen, können aussagekräftige Daten entstehen. Diese Erkenntnisse helfen dabei, die Versorgung von Menschen mit Krebs heute und in der Zukunft zu verbessern.
Ihre Daten werden dabei selbstverständlich geschützt. Personenbezogene Informationen werden nach der gesetzlich geregelten Verarbeitung anonymisiert und nicht weitergegeben.
Krebsregister – Welche Daten werden erfasst?
Wenn bei Ihnen eine bösartige Krebserkrankung oder eine Vorstufe davon festgestellt wurde, melden Ärztinnen und Ärzte diese Erkrankung an das Krebsregister.
Erfasst werden unter anderem:
Wie werden meine Daten geschützt?
Die Meldungen werden zunächst von den regionalen klinischen Krebsregistern gesammelt.
Anschließend werden die Daten an die Vertrauensstelle des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters Bayern weitergeleitet.
Dort werden Ihre persönlichen Daten besonders geschützt:
Ihre personenbezogenen Daten werden verschlüsselt.
Dadurch kann kein Zusammenhang zwischen Ihrer Person und Ihrer Krankheitsgeschichte hergestellt werden.
Dieser Vorgang wird Anonymisierung genannt.
Nach der Anonymisierung werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Nur die anonymisierten Informationen zusammen mit den medizinischen Daten werden anschließend an die Registerstelle des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters weitergegeben und dort ausgewertet.
Personenbezogene Daten werden nicht an andere Stellen weitergegeben.
Fragen zum Datenschutz oder zur Meldung?
Wenn Sie Fragen zur Meldung Ihrer Daten oder Bedenken zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an folgende Stellen wenden:
Meldebogen herunterladen
Hier können Sie einen Meldebogen als PDF herunterladen:
http://www.krebsregister-bayern.de/information_aerzte_d.html
Zusätzliche Hinweise für Ärztinnen und Ärzte
Das Krebsregistergesetz ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, neue Krebsfälle in Bayern an das Krebsregister zu melden.
Gleichzeitig schützt das Gesetz das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten über ihre Daten.
Daher gilt:
Zur Information kann dieses Faltblatt "Patienteninformation" verwendet werden. Alternativ kann bei der Ausgabe des Nachsorgekalenders auf die dort enthaltene Informationsseite hingewiesen werden.